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Alles über Cyber Security Schecks 2023

January 15, 2024 @ 00:00 12:00

Programmeigentümer/ Geldgeber ©ffg.at

Cyber Security Schecks unterstützen österreichische KMU, die zur Anwendung der Cybersichheits-Richtlinie NIS2 verpflichtet sind, bei der Umsetzung von Cyber Security Maßnahmen. Das Programm ist geleitet vom Nationalen Koordinierungszentrum für Cybersicherheit (NCC-AT) in Kooperation mit dem BKA und der FFG.

Hintergrund und Ziel

Die NIS2-Richtlinie verlangt bis zum 17. Oktober 2024 die Implementierung von Cybersicherheitsmaßnahmen. Der Cyber Security Scheck 2023 fördert KMU in bestimmten Sektoren bei der Umsetzung verpflichtender Sicherheitsmaßnahmen.

Förderbare Maßnahmen

Der Scheck unterstützt technische Sicherheitsmaßnahmen gemäß NIS2 und stärkt die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen. Förderbar sind Kosten für Technologien und Beratungsleistungen.

Förderberechtigte Unternehmen

Förderberechtigt sind mittlere Unternehmen (bis 249 Beschäftigte) und Kleinunternehmen (bis 49 Beschäftigte) mit Niederlassung in Österreich, die den NIS2-Richtlinien entsprechen.

Förderdetails

Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse, bis zu maximal 10.000 €. Die Förderquote beträgt höchstens 40% der Gesamtkosten. De-minimis-Beihilfen werden aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich und des Programms DIGITAL Europe finanziert.

Auschreibungssprozess

Es kann nur ein Cyber Security Scheck pro Unternehmen beantragt werden. Die Förderdauer beträgt 12 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Anträge müssen vor Umsetzung eingereicht werden, und der Projektstart muss bis spätestens 01.04.2024 erfolgen.

Weitere Infos

Genauere Infos sind auf https://www.ffg.at/ausschreibung/CyberSecuritySchecks2023 zu finden. Ebenfalls dort hinterlegt ist ein Download-Link zu dem Ausschreibungsleitfaden.

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